Unsere Aufgabe
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern
zu verwirklichen, dazu
verpflichtet die Verfassung alle niedersächsischen
Kommunen. Wir, die
kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, setzen
uns vor Ort dafür ein.
Unsere Tätigkeit dient insgesamt dem einen
in der niedersächsischen
Verfassung festgeschriebenen Ziel „zur Verwirklichung
der Gleich-
berechtigung von Frauen und Männern beizutragen“.
Dieser Auftrag
geht weit über das durch das Grundgesetz gewährleistete
bloße Gebot
der „Gleichberechtigung von Männern und Frauen“
hinaus. Frauen und
Männer haben in unserem Land die gleichen
Rechte. Das steht nicht
mehr in Frage. Aber auf dem Gebiet der Umsetzung
der Gleich-
berechtigung in die gesellschaftliche Realität,
des von sozialen Rollen
zuweisungen freien Zugangs zu allen Bereichen
der Politik und des
öffentlichen Lebens, der chancengleichen Entfaltung
beider
Geschlechter bestehen nach wie vor Defizite.
Allein die Tatsache,
eine Frau oder ein Mann zu sein, darf weder
qualifizieren noch
disqualifizieren.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt an allen
Vorhaben, Entscheidungen
und Programmen mit, die Auswirkungen auf die
Gleichberechtigung
der Geschlechter und die
Anerkennung der gleichwertigen Stellung von
Frauen
und Männern in der Gesellschaft haben. Insbesondere
zur
Verbesserung
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann sie Vorhaben
und Maßnahmen anregen, welche
die Arbeitsbedingungen innerhalb der Verwaltung,
personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten
des öffentlichen
Dienstes der Gemeinde oder
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft
betreffen. Die Tätigkeit gliedert sich also
in einen internen und einen
externen Aufgabenbereich. Wenn Sie Rat oder
Hilfe brauchen, Benach
teiligungen festgestellt haben, Vorschläge
zur Verbesserung der Chancengleichheit von
Frauen und Männern unterbreiten möchten,
wenden
Sie sich an die für Sie zuständige Gleichstellungsbeauftragte.
Ob es um die bessere Vereinbarkeit von Familie
und Beruf, Schutz vor
Gewalt, Gesundheit,
Existenzgründung, Berufswahl oder Wiedereinstieg
in den Beruf geht
(dies kann nur eine beispielhafte Aufzählung
sein), wenden Sie sich an uns!
Wir hören Ihnen zu
Wir unterstützen Sie,
wenn Sie aufgrund Ihres Geschlechts
benachteiligt werden
Wir beraten Sie, wenn möglich, oder
zeigen Ihnen den richtigen Weg
zur richtigen Stelle
Selbstverständlich werden alle Gespräche vertraulich
behandelt!
Wir sind für Sie da!
Die Gleichstellungsbeauftragten
im Heidekreis